Verordnung (EU) 2020/2229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union ür die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
„(3 Städte in den Mitgliedstaaten können den Titel für ein Jahr gemäß der Reihenfolge der Mitgliedstaaten im Zeitplan tragen. Die Städte, die den Titel im Jahr 2020 tragen, können den Titel bis zum 30. April 2021 tragen, ohne dass sich das Ernennungsjahr ändert.“
Article 2
Die Verfahren gemäß den Artikeln 7 bis 11 und gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 445/2014/EU, die für den Titel für das Jahr 2021 bereits abgeschlossen wurden, bleiben gültig. Das Veranstaltungsjahr wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
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