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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/2232 des Rates vom 22. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, und zu einer Reserveliste von Personen, die bereit und in der Lage sind, Unionsmitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32020D2232
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-12-22
In force since
2020-12-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden, zu vertreten ist, a) beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist, und b) besteht darin, zu unterstützen, dass dem Protokoll der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses ein Vermerk über die Verfahren für die Benennung der künftigen Vorsitzenden in der Liste der Vorsitzenden für das Schiedspanel für das Austrittsabkommen beigefügt wird, wie diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Eine Reserveliste von Personen, die von der Union künftig zur Besetzung freier Stellen auf der Liste von 25 Personen nach Artikel 1 vorgeschlagen werden können, wird gemäß dem Anhang erstellt.

Article 3

Der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Die Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, als Schiedsrichter im Rahmen des Austrittsabkommens zu dienen, ist in Anhang I enthalten.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Relations

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