Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Leitlinie (EU) 2020/496 der Europäischen Zentralbank vom 19. März 2020 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/1265 zum Euro Short-Term Rate (€STR) (EZB/2020/15)

CELEX
32020O0496
Document type
GUIDELINE
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-19
In force since
2020-03-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen

„(2a Hat eine NZB nur einen in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat ansässigen Berichtspflichtigen und betreibt die NZB keine lokale Erhebungsplattform, kann die EZB mit vorheriger Zustimmung der NZB im Namen der NZB die Aufgaben wahrnehmen, welche die NZB nach Artikel 5 Absatz 2 im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung des Euro Short-Term Rate und den Folgemaßnahmen durchzuführen hat. Nimmt die EZB solche Aufgaben im Namen einer NZB wahr, hat die EZB die in Artikel 6 Absatz 3 genannten Geschäftsprozesse anzuwenden.“

„(1 Jeder Beschwerdeführer kann eine schriftliche Beschwerde zu jeglichem Aspekt des Verfahrens zur Ermittlung des Euro Short-Term Rate bei der EZB einreichen, wenn die Interessen des Beschwerdeführers nach dessen vernünftiger Auffassung aufgrund des jeweiligen Aspekts beeinträchtigt werden. Die Beschwerde kann entweder per Post an die Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main, Deutschland, oder elektronisch an [email protected] eingereicht werden.“

Article 2 Wirksamwerden

Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.

Article 3 Adressaten

Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions