Durchführungsverordnung (EU) 2020/165 der Kommission vom 5. Februar 2020 zur Zulassung von Endo-1,4-beta-mannanase aus Paenibacillus lentus DSM 32052 als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner, Junghennen, Masttruthühner, Jungtruthühner für die Zucht und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 786/2007 (Zulassungsinhaber: Elanco GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 786/2007 wird aufgehoben.
Article 3
Endo-1,4-beta-mannanase aus Paenibacillus lentus ATCC 55045 sowie Vormischungen und Mischfuttermittel, die diesen Stoff enthalten und vor dem 26. Februar 2020 gemäß den vor dem 26. Februar 2020 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions