Durchführungsverordnung (EU) 2020/405 der Kommission vom 16. März 2020 zur Festlegung der praktischen Vorkehrungen für die nach der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu übermittelnden Qualitätsberichte und ihrer Inhalte (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
In dieser Verordnung werden die praktischen Vorkehrungen für und die Inhalte der Qualitätsberichte festgelegt, die die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 übermitteln.
Article 2
Die Qualitätsberichte gemäß Artikel 1 enthalten Informationen über die im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegten Qualitätskriterien und statistischen Konzepte. Ferner werden darin alle Fälle aufgeführt, in denen diese Qualitätskriterien nicht erfüllt werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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