Delegierte Verordnung (EU) 2020/442 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 wird wie folgt berichtigt: (1) In Artikel 84 Absatz 4 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Absatz 2 gilt nicht für Beteiligungen an verbundenen Unternehmen außer für solche, bei denen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:“. (2) In Anhang X wird die Tabelle im Abschnitt „Risikogewichte für das Überschwemmungsrisiko“ durch die Tabelle im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 8. Juli 2019.
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