Delegierte Verordnung (EU) 2020/566 der Kommission vom 17. Februar 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. Anhang I Teil A Tabelle 1 wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) (betrifft nicht die deutsche Fassung) c) (betrifft nicht die deutsche Fassung) d) (betrifft nicht die deutsche Fassung) e) die Zeile „Fluorid (mg)“ erhält folgende Fassung: „Fluorid (μg)—47,8—200“ 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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