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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/602 der Kommission vom 15. April 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 im Hinblick auf die Muster der Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0602
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-04-15
In force since
2020-07-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung; 3. Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.

Article 2

1 Während eines Übergangszeitraums bis zum 4. August 2020 dürfen Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren und deren Zuchtmaterial sowie für den Handel mit Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial im Einklang mit den einschlägigen Mustern gemäß Anhang I bzw. II der Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 in der Fassung vor der vorliegenden Änderung ausgestellt werden.

2 Während eines Übergangszeitraums bis zum 4. August 2020 dürfen Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung von reinrassigen Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union sowie für die Verbringung von Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial in die Union im Einklang mit den einschlägigen Mustern gemäß Anhang III bzw. IV der Durchführungsverordnung (EU) 2017/717 in der Fassung vor der vorliegenden Änderung ausgestellt werden.

Article 3

Die Entscheidungen 84/247/EWG, 84/419/EWG, 89/501/EWG, 89/502/EWG, 89/503/EWG, 89/504/EWG, 89/505/EWG, 89/506/EWG, 89/507/EWG, 90/254/EWG, 90/255/EWG, 90/256/EWG, 90/257/EWG, 90/258/EWG, 92/353/EWG, 92/354/EWG, 96/78/EG, 96/79/EG, 96/509/EG, 96/510/EG, 2005/379/EG und 2006/427/EG werden aufgehoben.

Article 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 4. Juli 2020.

Relations

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