Verordnung (EU) 2020/605 der Europäischen Zentralbank vom 9. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2020/22)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderungen
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) wird wie folgt geändert: 1. Anhang I mit der Überschrift „Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang II mit der Überschrift „Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 3. Anhang IV mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen GAAP“ erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang V mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ gemäß den nationalen Rechnungslegungsrahmen“ erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.
Article 2 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni 2020.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions