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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2020/605 der Europäischen Zentralbank vom 9. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2020/22)

CELEX
32020R0605
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2020-04-09
In force since
2020-05-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen

Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) wird wie folgt geändert: 1. Anhang I mit der Überschrift „Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang II mit der Überschrift „Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 3. Anhang IV mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen GAAP“ erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang V mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ gemäß den nationalen Rechnungslegungsrahmen“ erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.

Article 2 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni 2020.

Relations

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