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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 der Kommission vom 5. Mai 2020 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Metalaxyl-M und zur Beschränkung der Verwendung von Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0617
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-05-05
In force since
2020-06-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung für den Wirkstoff Metalaxyl-M wird gemäß Anhang I erneuert.

Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 3 Beschränkung der Verwendung von behandeltem Saatgut

Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, darf ausschließlich im Gewächshaus ausgesät werden.

Article 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni 2020. Artikel 3 gilt dagegen ab dem 1. Juni 2021.

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