Delegierte Verordnung (EU) 2020/621 der Kommission vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions