Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2020/782 der Kommission vom 12. Juni 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2018/761 und (EU) 2018/762 hinsichtlich ihres Geltungsbeginns infolge der Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0782
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2020-06-12
In force since
2020-06-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 10 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/761 erhält folgende Fassung: „Sie gilt ab dem 16. Juni 2019. In den Mitgliedstaaten, die der Agentur und der Kommission gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 notifiziert haben, dass sie den Umsetzungszeitraum der Richtlinie verlängert haben, und die der Agentur und der Kommission nicht gemäß Artikel 33 Absatz 2a Richtlinie (EU) 2016/798 notifiziert haben, dass sie den Umsetzungszeitraum weiter verlängert haben, gelten Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 und 2 ab dem 16. Juni 2020. In den Mitgliedstaaten, die der Agentur und der Kommission gemäß Artikel 33 Absatz 2a der Richtlinie (EU) 2016/798 notifiziert haben, dass sie den Umsetzungszeitraum der Richtlinie weiter verlängert haben, gelten Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 und 2 ab dem 31. Oktober 2020.“

Article 5 Aufhebung

Die Verordnungen (EU) Nr. 1158/2010 und (EU) Nr. 1169/2010 werden mit Wirkung vom 31. Oktober 2025 aufgehoben.“

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions