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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1007 der Kommission vom 9. Juli 2020 zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/595

CELEX
32020R1007
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-07-09
In force since
2020-07-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Anwendung von Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/595 wird in der Zeit vom 10. Juli 2020 bis zum 16. Juli 2020 ausgesetzt. Während dieses Zeitraums eingereichte Anträge auf Abschluss von Verträgen werden nicht berücksichtigt.

2 Nach dem 8. Juli 2020 eingereichte Anträge, über deren Annahme in dem in Absatz 1 genannten Zeitraum entschieden worden wäre, werden abgelehnt.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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