Durchführungsverordnung (EU) 2020/1024 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in der Sozialistischen Republik Vietnam
Text
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Article 1
Für Erzeugnisse mit Ursprung in Vietnam werden die im Anhang aufgeführten Zollkontingente der Union eröffnet.
Article 2
Die im Anhang festgelegten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Article 3
Zur Inanspruchnahme der in dieser Verordnung festgelegten Zollkontingente müssen die im Anhang dieser Verordnung genannten Erzeugnisse den Ursprungsregeln nach Protokoll 1 des Abkommens entsprechen. Die Zollkontingente finden auf Erzeugnisse mit Ursprung in Vietnam bei deren Einfuhr in die Union nach Vorlage eines Ursprungszeugnisses oder einer Ursprungserklärung nach Artikel 15 Absatz 2 von Protokoll 1 des Abkommens Anwendung.
Article 4
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. August 2020.
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