Durchführungsverordnung (EU) 2020/1103 der Kommission vom 22. Juli 2020 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation eines im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Namens „Brie de Melun“ (g. U.)
Text
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Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Spezifikation für den Namen „Brie de Melun“ (g. U.) wird genehmigt.
Article 2
Für den Schutz gemäß Artikel 1 gilt der Übergangszeitraum, den Frankreich gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 den Wirtschaftsbeteiligten, die die Bedingungen des genannten Artikels erfüllen, mit Erlass vom 29. August 2018 über die Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Brie de Melun“, der am 6. September 2018 im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht wurde, gewährt hat.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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