Delegierte Verordnung (EU) 2020/1238 der Kommission vom 17. Juni 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40 hinsichtlich der Bewertung der Umsetzung des Schulprogramms
Text
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Article 1
„(2 Die Mitgliedstaaten bewerten die Umsetzung ihres Schulprogramms und beurteilen seine Wirksamkeit im Hinblick auf seine Ziele, den Verzehr von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen bei Kindern zu steigern und diese über gesunde Ernährungsgewohnheiten aufzuklären. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden der Kommission in Form eines Bewertungsberichts vorgelegt. Mitgliedstaaten, die das Schulprogramm auf regionaler Ebene umsetzen, können beschließen, eine entsprechende Anzahl von Bewertungsberichten vorzulegen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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