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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1379 der Kommission vom 1. Oktober 2020 zur Zulassung von aus Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnenem L-Cystin als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R1379
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-10-01
In force since
2020-10-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der im Anhang genannte, aus Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnene Stoff L-Cystin, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

2 Der im Anhang genannte, aus Pantoea ananatis NITE BP-02525 gewonnene Stoff L-Cystin, der der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aromastoffe“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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