Durchführungsverordnung (EU) 2020/1398 der Kommission vom 5. Oktober 2020 zur Verlängerung der Zulassung für Saccharomyces cerevisiae CBS 493.94 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Pferde sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 886/2009 (Zulassungsinhaber: All-Technology Ireland Ltd.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 886/2009 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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