Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr, das ab dem 1. Januar 2021 gilt, ist in Anhang I festgelegt.
Article 2
Die geografischen Aufgliederungen, die für andere europäische Unternehmensstatistiken als die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr erforderlich sind, sind in Anhang II festgelegt.
Article 3
Die Verordnung (EU) Nr. 1106/2012 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben.
Article 4
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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