Durchführungsverordnung (EU) 2020/1540 der Kommission vom 22. Oktober 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 in Bezug auf Sesamsamen mit Ursprung in Indien (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Die Verordnung (EU) 2019/1793 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Sendungen mit Sesamsamen aus Indien, die ihr Ursprungsland oder — sofern nicht mit dem Ursprungsland identisch — ihr Versandland vor dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung verlassen haben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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