Delegierte Verordnung (EU) 2020/1569 der Kommission vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Klassifikation von Ländern, in denen die Gäste von Beherbergungsbetrieben ihren Wohnsitz haben, im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wird wie folgt geändert: Abschnitt 3 „E. Länder und geografische Gebiete“ wird wie folgt geändert: 1. Der dritte Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— andere europäische Länder (außerhalb der Union oder EFTA; sowie außer dem Vereinigten Königreich, Russland, der Türkei und der Ukraine),“; 2. folgender Gedankenstrich wird vor „— Russland“ eingefügt: „— Vereinigtes Königreich,“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab dem Bezugsjahr 2020.
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