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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2020/2004 der Europäischen Zentralbank vom 26. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 über Geldmarktstatistiken (EZB/2020/58)

CELEX
32020R2004
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2020-11-26
In force since
2020-12-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung

„1 Zur regelmäßigen Erstellung von Geldmarktstatistiken melden die Berichtspflichtigen der NZB des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, auf konsolidierter Basis tagesaktuelle statistische Daten im Zusammenhang mit Geldmarktinstrumenten, einschließlich der Daten für sämtliche ihrer Zweigniederlassungen in der Union und den EFTA-Staaten sowie ihrer Zweigniederlassungen im Vereinigten Königreich. Die zu meldenden statistischen Daten werden in den Anhängen I, II und III näher bezeichnet. Die erforderlichen statistischen Daten werden gemäß den in Anhang IV festgelegten Mindestanforderungen für die Übermittlung, Exaktheit, Erfüllung der Konzepte, Korrekturen und Datenintegrität gemeldet. Die NZB übermittelt die statistischen Daten, die sie von den Berichtspflichtigen erhält, gemäß Artikel 4 Absatz 2 dieser Verordnung an die EZB.“

Article 2 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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