Durchführungsverordnung (EU) 2020/2041 der Kommission vom 11. Dezember 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/585 hinsichtlich der Anzahl der im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft von jedem Mitgliedstaat zu entnehmenden und zu analysierenden Proben (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/585 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
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