Durchführungsverordnung (EU) 2020/2042 der Kommission vom 11. Dezember 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion relevanter Daten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 25 Absatz 4 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Diese Informationen sind jährlich bis zum 30. Juni und erstmals bis zum 30. Juni 2023 für das Jahr 2022 vorzulegen.“ 2. In Artikel 26 Absätze 1, 5, 6 und 7 werden die Worte „spätestens ab dem 1. Januar 2029“ durch die Worte „spätestens ab dem 1. Januar 2030“ ersetzt. 3. In Artikel 26 Absätze 2, 3 und 4 werden die Worte „spätestens ab dem 1. Januar 2024“ durch die Worte „spätestens ab dem 1. Januar 2025“ ersetzt. 4. Artikel 27 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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