Delegierte Verordnung (EU) 2020/2147 der Kommission vom 8. Oktober 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates mittels Festlegung der Liste der in jedem Überprüfungszyklus zu behandelnden Aspekte (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Liste der Aspekte, mit denen die Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der in jedem Überprüfungszyklus zu behandelnden BNE-Daten gewährleistet werden soll, umfasst folgende Themen: Festlegung des geografischen Gebiets, Grundsätze zur Berechnung der Wohnungsvermietung, Behandlung von Mehrwertsteuer-Rückzahlungen, Maßnahmen zur Vollständigkeit, Behandlung der Mehrwertsteuerlücke.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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