Beschluss (EU) 2021/75 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien und Polen im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe und zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen für Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen bereitgestellt: a) für Kroatien ein Betrag in Höhe von 683740523 EUR; b) für Polen ein Betrag in Höhe von 7071280 EUR.
Article 2
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen für die Zahlung von Vorschüssen im Zusammenhang mit schweren öffentlichen Gesundheitsnotständen bereitgestellt: a) für Kroatien ein Betrag in Höhe von 8462280 EUR; b) für Deutschland ein Betrag in Höhe von 15499409 EUR; c) für Griechenland ein Betrag in Höhe von 4535700 EUR; d) für Ungarn ein Betrag in Höhe von 26587069 EUR; e) für Irland ein Betrag in Höhe von 23279441 EUR; f) für Portugal ein Betrag in Höhe von 37528511 EUR; g) für Spanien ein Betrag in Höhe von 16844420 EUR.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 25. November 2020.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions