Durchführungsbeschluss (EU) 2021/106 der Kommission vom 28. Januar 2021 über die Verlängerung der vom französischen Ministerium für den ökologischen Wandel ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Desinfektionsmitteln gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 380) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Das französische Ministerium für den ökologischen Wandel kann die Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Desinfektionsmitteln für die menschliche Hygiene bis zum 13. März 2022 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das französische Ministerium für den ökologischen Wandel gerichtet.
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