Durchführungsbeschluss (EU) 2021/136 der Kommission vom 4. Februar 2021 zur Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1119 über die Genehmigung der effizienten Außenbeleuchtung mit Leuchtdioden zur Verwendung an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und an nicht extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen als innovative Technologie zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1339 über die Genehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates einer effizienten Fahrzeugaußenbeleuchtung mit Leuchtdioden als eine innovative Technologie zur Verringerung der CO2-Emissionen von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen mit Bezug auf das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1119
Die Formel 9 in Nummer 4.2.2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1119 erhält folgende Fassung: „“
Article 2 Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1339
Die Angabe „MT die Mindestsenkung in Höhe von 1 g CO2/km“ in Nummer 6 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1339 erhält folgende Fassung: „MT die Mindestsenkung in Höhe von 0,5 g CO2/km“.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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