Durchführungsbeschluss (EU) 2021/150 der Kommission vom 16. Dezember 2020 über eine dem Flughafen „City of Derry“ auf der Grundlage von Artikel 41 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährte Ausnahme von der Anforderung, Inhaber einer von Irland erteilten Zulassung zu sein (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8914) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die dem Flughafen „City of Derry“ gewährte Ausnahme von der Anforderung, eine von Irland ausgestellte Zulassung als Anbieter von Diensten für das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherung (ATM/ANS) innezuhaben, erfüllt die Bedingungen des Artikel 41 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/1139.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Unionsrecht gemäß den Artikeln 126 und 127 des Austrittsabkommens auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr findet. Dieser Beschluss ist an die Republik Irland gerichtet.
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