Beschluss der Kommission vom 17. Februar 2021 zur Unterrichtung der Republik Kamerun, dass sie möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021)981) 2021/C 59 I/01
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Kamerun wird darüber informiert, dass es von der Kommission möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird.
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