Durchführungsbeschluss (EU) 2021/262 der Kommission vom 17. Februar 2021 über den Ausschluss bestimmter vom Vereinigten Königreich zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 895) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen des Vereinigten Königreichs zulasten des EGFL gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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