Beschluss (EU) 2021/366 des Rates vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 25. Sitzung der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und auf der 116. Sitzung des Hauptausschusses Straßenverkehr der UNECE einzunehmen ist, muss mit den vorgeschlagenen Änderungen zum AETR im Einklang stehen . Formale und geringfügige Änderungen des in Absatz 1 genannten Standpunkts können ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
1 Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglied der Sachverständigengruppe des AETR und des Hauptausschusses Straßenverkehr der UNECE sind, gemeinsam vertreten.
2 Die Mitgliedstaaten teilen der Sachverständigengruppe zum AETR die vorgeschlagenen Änderungen mit.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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