Beschluss (EU) 2021/430 des Rates vom 5. März 2021 über im Namen der Europäischen Union auf dem 14. Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege vom 7. bis 12. März 2021 in Kyoto (Japan) zur Erklärung von Kyoto „Die Verbrechensverhütung, die Strafrechtspflege und die Rechtsstaatlichkeit voranbringen: Auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf dem 14. Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (im Folgenden „Kongress“) vom 7. bis 12. März 2021 in Kyoto (Japan) zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme der Erklärung von Kyoto mit dem Titel „Die Verbrechensverhütung, die Strafrechtspflege und die Rechtsstaatlichkeit voranbringen: Auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Erklärung von Kyoto“) zu billigen. Der Entwurf der Erklärung von Kyoto ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die am Kongress teilnehmen, einvernehmlich vorgetragen.
Article 3
Geringfügigen Änderungen an der Erklärung von Kyoto können die Vertreter der Union ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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