Beschluss (EU) 2021/463 des Rates vom 9. März 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss während seiner 74. Sitzung vom 9.-12. Februar 2021 oder einer der folgenden Sitzungen in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist, beruht auf den diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf. Geringfügige technische Änderungen des Änderungsentwurfs können von den Vertretern der Union im Verwaltungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von der Kommission vorgetragen. Die Mitgliedstaaten vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss gemeinsam handelnd im Interesse der Union.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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