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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/477 der Kommission vom 18. März 2021 zur Genehmigung der Änderungen an den von Finnland und Schweden vorgelegten nationalen Programmen zur Bekämpfung von Salmonellen bei bestimmten lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1672) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)

CELEX
32021D0477
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-03-18
In force since
2021-03-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Änderungen in Bezug auf Rind- und Schweinefleisch, Geflügelfleisch sowie Zucht-, Nutz- und Schlachtrinder und -schweine, die Finnland am 10. März 2020 in Bezug auf sein mit der Entscheidung 94/968/EG genehmigtes operationelles Programm zur Bekämpfung von Salmonellainfektionen in bestimmten lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen vorgelegt hat, werden genehmigt.

Article 2

Die Änderungen in Bezug auf Rind- und Schweinefleisch sowie Zucht-, Nutz- und Schlachtrinder und -schweine, die Schweden am 26. November 2019 in Bezug auf sein mit der Entscheidung 95/50/EG genehmigtes operationelles Programm zur Bekämpfung von Salmonellosen bei bestimmten lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen vorgelegt hat, werden genehmigt.

Article 3

Die von Finnland am 10. März 2020 vorgelegten Änderungen seines nationalen Programms zur Bekämpfung von Salmonellen bei Zuchtherden von Gallus gallus, das mit der Entscheidung 2006/759/EG genehmigt wurde, werden genehmigt.

Article 4

Die von Finnland am 10. März 2020 vorgelegten Änderungen seines nationalen Programms zur Salmonellenbekämpfung bei Legehennenbeständen der Spezies Gallus gallus, das mit der Entscheidung 2007/848/EG genehmigt wurde, werden genehmigt.

Article 5

Die von Finnland am 10. März 2020 vorgelegten Änderungen seines nationalen Programms zur Salmonellenbekämpfung in Masthähnchenbeständen der Spezies Gallus gallus, das mit der Entscheidung 2008/815/EG genehmigt wurde, werden genehmigt.

Article 6

Die von Finnland am 10. März 2020 vorgelegten Änderungen seines nationalen Programms zur Salmonellenbekämpfung bei Puten, das mit der Entscheidung 2009/771/EG der Kommission genehmigt wurde, werden genehmigt.

Article 7

Diese Entscheidung ist an die Republik Finnland und das Königreich Schweden gerichtet.

Relations

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