Beschluss (EU) 2021/486 des Rates vom 15. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union von den Teilnehmern der in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren zu vertretenden Standpunkt betreffend die Gemeinsame Haltung zur vorübergehenden Stundung der Tilgung des Darlehenskapitals
Text
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Article 1
Der im Namen der Union von den Teilnehmern der in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren zu vertretende Standpunkt betreffend die Gemeinsame Haltung zur vorübergehenden Stundung der Tilgung des Darlehenskapitals beruht auf dem Entwurf des Vorschlags für eine Gemeinsame Haltung .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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