Durchführungsbeschluss (EU) 2021/553 der Kommission vom 29. März 2021 zur Gewährung von Ausnahmen für Griechenland, Spanien und Malta bezüglich der Bereitstellung von Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1937) (Nur der englische, der griechische, der maltesische und der spanische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden die dort dargelegten Ausnahmen gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien und die Republik Malta gerichtet.
Relations
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