Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/563 der Kommission vom 31. März 2021 über die Gültigkeit bestimmter Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2072) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

CELEX
32021D0563
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-03-31
In force since
2021-03-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die vUA-Entscheidungen gemäß Spalte 1 der Tabelle im Anhang, die von der Zollbehörde in Spalte 2 der Tabelle für das Erzeugnis in Spalte 3 der Tabelle erlassen wurde, ist im Einklang mit Absatz 2 zu widerrufen.

2 Die Zollbehörde in Spalte 2 der Tabelle im Anhang widerruft die verbindliche Ursprungsauskunft in Spalte 1 dieser Tabelle und setzt den Inhaber schnellstmöglich, und zwar spätestens zehn Tage ab Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses, davon in Kenntnis.

3 Widerruft eine Zollbehörde eine verbindliche Ursprungsauskunft und informiert darüber entsprechend Absatz 2, so setzt sie die Kommission davon in Kenntnis.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions