Beschluss (EU) 2021/592 des Rates vom 7. April 2021 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Aufnahme von Chlorpyrifos in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Text
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Article 1
Die Union übermittelt einen Vorschlag für die Aufnahme von Chlorpyrifos (CAS-Nr.: 2921-88-2, EG-Nr. 220-864-4) in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe. Die Kommission übermittelt dem Sekretariat des Übereinkommens den in Unterabsatz 1 genannten Vorschlag mit allen gemäß Anlage D des Übereinkommens erforderlichen Informationen im Namen der Union.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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