Beschluss (EU) 2021/593 des Rates vom 9. April 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der im Namen der Union im CESNI zu vertretende Standpunkt im Hinblick auf die Annahme des ES-RIS 2021/1 ist es, seiner Annahme zuzustimmen.
2 Der im Namen der Union in der ZKR zu vertretende Standpunkt ist es, alle Vorschläge zur Angleichung der ZKR-Verordnungen an den ES-RIS 2021/1 zu unterstützen.
Article 2
1 Der in Artikel 1 Absatz 1 angegebene Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des CESNI sind, einvernehmlich im Interesse der Union vorgetragen.
2 Der in Artikel 1 Absatz 2 angegebene Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der ZKR sind, einvernehmlich im Interesse der Union vorgetragen.
Article 3
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 festgelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions