Beschluss (EU) 2021/660 der Kommission vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Text
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Article 1
Der Beschluss (EU) 2020/491 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 30. April 2022 folgende Informationen:“; 2. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 gilt für Einfuhren, die zwischen dem 30. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 getätigt werden.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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