Durchführungsbeschluss (EU) 2021/737 der Kommission vom 4. Mai 2021 über die Verlängerung der vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3015) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 26. Juni 2022 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gerichtet. Er gilt ab dem 23. Dezember 2020.
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