Durchführungsbeschluss (EU) 2021/754 der Kommission vom 4. Mai 2021 über die Verlängerung der von der Gesundheitsbehörde Estlands ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3032) (Nur der estnische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die nationale Gesundheitsbehörde Estlands darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 20. Juni 2022 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Gesundheitsbehörde Estlands gerichtet. Er gilt ab dem 17. Dezember 2020.
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