Durchführungsbeschluss (EU) 2021/755 der Kommission vom 6. Mai 2021 zur Benennung eines Referenzzentrums der Europäischen Union für den Tierschutz bei Wiederkäuern und Equiden im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3009) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Das folgende Konsortium wird als Referenzzentrum der Europäischen Union für Tierschutz benannt; es ist für die Unterstützung horizontaler Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Anforderungen im Bereich Tierschutz bei Wiederkäuern und Equiden zuständig: NameKonsortium unter Leitung der schwedischen agrarwissenschaftlichen Universität und des schwedischen Zentrums für Tierschutz (Schweden), dem auch die Universität für Bodenkultur Wien (Österreich), die Ellinikos Georgikos Organismos-Dimitra/Forschungsanstalt für Veterinärmedizin (Griechenland), das nationale Institut für Landwirtschaft, Lebensmittel und Umwelt (Frankreich), das University College Dublin (Irland) und das Instituto Zooprofilattico Sperimentale dell’Abruzzo e del Molise „G. Caporale“ (Italien) angehören.Anschrift Postfach 7068 750 07 Uppsala SCHWEDEN
2 Die Benennung wird alle fünf Jahre ab dem Tag der Geltung dieses Beschlusses überprüft.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Juni 2021.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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