Durchführungsbeschluss (EU) 2021/762 der Kommission vom 6. Mai 2021 über die Verlängerung der vom irischen Ministerium für Landwirtschaft, Lebensmittel und maritime Angelegenheiten getroffenen Maßnahme zur Genehmigung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Biozidprodukten zur Verwendung als Produkte für die menschliche Hygiene gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3127) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Das irische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und maritime Angelegenheiten darf die Genehmigung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Biozidprodukten zur Verwendung als Produkte für die menschliche Hygiene bis zum 18. September 2022 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das irische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und maritime Angelegenheiten gerichtet. Er gilt ab dem 17. März 2021.
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