Beschluss (EU) 2021/792 des Rates vom 6. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für ökologische/biologische Erzeugnisse im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses für ökologische/biologische Erzeugnisse zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für ökologische/biologische Erzeugnisse im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses für ökologische/biologische Erzeugnisse .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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