Beschluss (EU) 2021/793 des Rates vom 26. März 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „partnerschaftliches Abkommen“) und des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „Protokoll“) wird vorbehaltlich des Abschlusses dieser Rechtsakte genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das partnerschaftliche Abkommen wird gemäß seinem Artikel 15 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 12 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions