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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/871 der Kommission vom 28. Mai 2021 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen des Vereinigten Königreichs für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2020 finanzierten Ausgaben und über die Erstattung der im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin aus dem Haushaltsjahr 2020 übertragenen Mittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3685) (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32021D0871
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-28
In force since
2021-05-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen „Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs“, „The Scottish Government Rural Payments and Inspections Directorate“, „Welsh Government“ und „Rural Payments Agency“ des Vereinigten Königreichs über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2020 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss vom Vereinigten Königreich wiedereinzuziehenden bzw. ihm zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt.

Article 2

Der dem Vereinigten Königreich im Rahmen der im Haushaltsjahr 2020 angewandten Haushaltsdisziplin zu erstattende Betrag ist in Anhang II ausgewiesen.

Article 3

Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.

Article 4

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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