Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 29 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten Standardvertragsklauseln erfüllen die Anforderungen an Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725.
Article 2
Die im Anhang aufgeführten Standardvertragsklauseln können in Verträgen zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, verwendet werden.
Article 3
Die Kommission prüft die praktische Anwendung der im Anhang aufgeführten Standardvertragsklauseln auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen im Rahmen der gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen regelmäßigen Bewertung.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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