Beschluss (EU) 2021/926 des Rates vom 7. Juni 2021 über die Standpunkte, die im Namen der Europäischen Union in den schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite und von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu den Anträgen des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer zu vertreten sind
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern am Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer am Übereinkommen zu vertreten ist, besteht darin, den Antrag zu unterstützen.
2 Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer an der Sektorvereinbarung zu vertreten ist, besteht darin, den Antrag zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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